BAG-Urteil zur grenzüberschreitenden Versetzung

15.03.2023

Arbeitgeber können Arbeitnehmer ins Ausland versetzen, wenn arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist

Mit Urteil vom 30. November 2022 (5 AZR 336/21) hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer anweisen kann, dauerhaft eine andere Tätigkeit im Ausland zu übernehmen. Das BAG hat damit das Versetzungsrecht des Arbeitgebers über die Grenzen Deutschlands hinaus erweitert. Die Entscheidung eröffnet für Arbeitgeber Gestaltungspielraum, wirft aber auch Fragen im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung auf. ALTENBURG-Partner Manteo Heikki Eisenlohr und Counsel Bernhard Groß erläutern die Entscheidung in der aktuellen Ausgabe des personalmagazin.