Bundesrat verweigert Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz

10.02.2023

Der Bundesrat hat die Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verweigert. Die Justizminister aus Bayern und Hessen werden in der Presse mit der Begründung zitiert, dass das HinSchG abgelehnt worden sei, weil es „in seiner vorliegenden Fassung weit über die EU-Vorgaben hinausgehe“. Wahr ist aber auch, dass sowohl Georg Eisenreich als auch Roman Poseck darauf hingewiesen haben, dass das HinSchG von einem großen Misstrauen gegenüber den Arbeitgebern geprägt ist. Nicht nur der bürokratische Aufwand werde als Belastung empfunden, auch die angedrohten Sanktionen – bis zu 20.000 Euro Bußgeld, wenn eine interne Meldestelle nicht eingerichtet ist – seien verfehlt.

Das HinSchG wird kommen, das schreibt die Whistleblower-Richtlinie der EU vor. Man darf gespannt sein, ob die Regierungskoalition zu Kompromissen bereit ist und die feindselige Haltung gegenüber Arbeitgebern aufgeben wird. Erste Reaktionen gehen leider in die Richtung, dass die Ampel trotzig ein im Prinzip unverändertes Gesetz auf den Weg bringen will, das dann nur nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das würde bedeuten, dass die auf Länderebene zu bildenden externen Meldestellen im Gesetz nicht mehr geregelt wären. Ob ausgerechnet das zu der angestrebten Verbesserung des Hinweisgeberschutzes führen würde, darf allerdings bezweifelt werden.

Die Unternehmen sollten auf das HinSchG vorbereitet sein. Die nun eingetretene Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren führt im Ergebnis nur dazu, dass sich die Übergangsfristen verkürzen, die das HinSchG und die EU-Richtlinie vorsehen.