Das Hinweisgeberschutzgesetz: Handlungsbedarf für Arbeitgeber und effiziente Lösungen für die Praxis

08.08.2023

Nach mehreren Anläufen ist das Hinweisgeberschutzgesetz zum 2.7.2023 in Kraft getreten. Im Vergleich zu vorherigen Entwürfen enthält die finale Version nun noch einmal veränderte Anforderungen. Für Arbeitgeber bedeutet dies in den meisten Fällen umgehenden Handlungsbedarf.

In der aktuellen Ausgabe der ArbRAktuell (16/2023) analysieren und bewerten Miriam Azinović (geb. Schwartzer) und Sarah Wenk von ALTENBURG, welche Verpflichtungen das Gesetz mit sich bringt und wie Arbeitgeber diese in der Praxis möglichst schnell und effizient erfüllen können.