Nachkündigungen im Rahmen der Air-Berlin-Insolvenz wirksam

26.05.2023

Im Rahmen der Air-Berlin-Insolvenz kündigte der beklagte Insolvenzverwalter ein zweites Mal, nachdem die erste Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen einer unwirksamen Massenentlassungsanzeige unter Verkennung des Betriebsbegriffs nach § 17 KSchG unwirksam war. Wieder waren Fragen rund um die Massenentlassungsanzeige Gegenstand einer intensiven Auseinandersetzung durch drei Instanzen.
Das BAG hatte zu entscheiden, ob der von der Klägerin, einer betroffenen Flugbegleiterin, angestrebten Revision stattzugeben sei. Das BAG entschied, dass die im Rahmen der Air-Berlin-Insolvenz vom Insolvenzverwalter betreffend das Kabinenpersonal erklärten Nachkündigungen vom 27.08.2020 wegen der bereits vollzogenen Stilllegung des gesamten Flugbetriebs sozial gerechtfertigt seien.

Dr. Marc Spielberger, Partner bei ALTENBURG, erläutert das BAG-Urteil vom 08.11.2022 (6AZR 15/22) in der aktuellen Ausgabe von DER BETRIEB (Nr. 22) und ordnet die resultierenden Pflichten rechtlich ein.