Vorvertragliche Arbeitgeberpflichten aus der Entgelttransparenz-Richtlinie
Die europäische Entgelttransparenz-RL (RL (EU) 2023/970) soll für mehr Entgeltgerechtigkeit sorgen – und erlegt Arbeitgebenden dafür bereits umfangreiche vorvertragliche Pflichten auf. Schon im Rahmen von Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren gelten bald neue Anforderungen. Arbeitgebende müssen ihre Prozesse und Systeme zeitnah anpassen und bis Juni 2026 umgesetzt haben.
ALTENBURG-Rechtsanwältinnen Miriam Azinović und Dr. Luise Brunk erklären zusammen mit unserer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Lea Irmer in der aktuellen ArbRAktuell (16/2024), worauf Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zukünftig achten müssen.