Ohne Arbeit kein Lohn – oder?

Veranstaltungsdatum:
19.10.2023

Veranstalter:
ZAAR (Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht) der Ludwig-Maximilians-Universität München

Link zur Veranstaltung:
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Was für Arbeitnehmer wie ein guter Deal klingt – Lohn erhalten ohne zu arbeiten –, wirft in der Praxis komplizierte Rechtsfragen auf. Es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber Zahlungen leisten muss, obwohl die Angestellten nicht arbeiten: Wenn den Angestellten zum Beispiel die Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagt wurde (§ 74 HGB) oder wenn der Arbeitnehmer freigestellt ist. Ganz so gut, wie es zunächst klingt, ist der Deal in Wahrheit aber gar nicht: Denn der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich um anderweitigen Erwerb zu bemühen, der dann auf die Zahlungsansprüche gegen den Arbeitgeber anzurechnen ist.

Stephan Altenburg, Partner der Kanzlei ALTENBURG, erläutert anhand aktueller Rechtsprechung sowie praktischer Beispiele, wie Arbeitgeber Zahlungsansprüchen dieser Art begegnen können und was in der Praxis unternommen werden kann, um die Belastungen für das Unternehmen möglichst gering zu halten.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, dem 19. Oktober 2023, um 19.00 Uhr am ZAAR (Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht) der Ludwig-Maximilians-Universität München, Destouchesstraße 68 (4. Stock), 80796 München.

Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.