Befristetes Arbeitsverhältnis und unverhältnismäßige Probezeitvereinbarung

13.06.2025

Neue Rechtsprechung im Arbeitsrecht: Eine im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbarte Probezeit, die die gesamte Dauer der Befristung abdeckt, gilt als unverhältnismäßig und ist somit unwirksam.
Ob dies auch die vertragliche Regelung zur ordentlichen Kündigung nach § 15 IV TzBfG betrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Vertrags ab. Die verkürzte Frist des § 622 III BGB findet bei einer unverhältnismäßigen Probezeitdauer keine Anwendung.
ALTENBURG-Partner Dr. Marc Spielberger und Rechtsanwältin Kristin Riecker erläutern die BAG-Entscheidung in der NZA (NZA-RR 2025, 344) und geben wertvolle Tipps, worauf Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Vereinbarungen mit Mitarbeitenden achten sollten.