Beschluss des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch den Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat soeben das #Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Nachdem der Gesetzentwurf auf einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat beruht, ist fest damit zu rechnen, dass der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung am morgigen Freitag zustimmen wird. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten.
Das HinSchG dient der Umsetzung der EU-#Whistleblower-Richtlinie. Es verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern, eine interne Meldestelle einzurichten, über die auf Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften hingewiesen werden kann.
Was sieht nun der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vor?
Hinweise sollen bevorzugt an die interne Meldestelle gegeben werden. Im bisherigen Gesetzesentwurf, dem der Bundesrat die Zustimmung verweigert hatte, war hingegen vorgesehen, dass interne und externe Meldestellen (z. B. beim Bundesamt für Justiz) oder unter bestimmten Umständen sogar die Offenlegung (also das Zugänglichmachen von Informationen gegenüber der Öffentlichkeit) gleichrangig sein sollten.
Informationen über Verstöße sollen nur noch dann in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen, wenn sie sich auf den Arbeitgeber beziehen.
Die internen Meldestellen sollen in der Lage sein, auch anonyme Hinweise zu verarbeiten. Ursprünglich war eine rechtliche Verpflichtung vorgesehen, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, diese Pflicht wurde aufgegeben.
Das Gesetz verbietet Benachteiligungen als Reaktion auf abgegebene Meldungen. Dazu sieht das Gesetz eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Hinweisgebers vor. Neu ist, dass diese Beweislastumkehr nur gilt, wenn der Hinweisgeber dies geltend macht, sie ist vom Gericht also nicht mehr von Amts wegen zu berücksichtigen.
Verstöße gegen das HinSchG stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können. Der Höchstbetrag des Bußgeldes wurde von ursprünglich 100.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern haben nun dringenden Handlungsbedarf. Sie müssen umgehend – Unternehmen mit mehr als 249 Arbeitnehmern sogar bis spätestens Mitte Juni 2023 – interne #Meldestellen einrichten, über die ihre Mitarbeiter Verstöße melden können. Bei allem Ärger über weitere Regulierung und Bürokratie kann man dem Gesetz durchaus Positives abgewinnen: Wenn es im Unternehmen Fehlverhalten gibt, muss die Unternehmensführung das wissen, um die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können, die Gesetzesverstöße abzustellen. Bei einer intelligenten Umsetzung ist auch der bürokratische Aufwand überschaubar: Mit unserem exklusiven Kooperationspartner integriBOX Compliance Services GmbH bieten wir unseren Mandanten ein webbasiertes Tool an, das die Anforderungen des HinSchG vollständig erfüllt und auch die Abgabe anonymer Hinweise ermöglicht. ALTENBURG unterstützt bei der Implementierung und laufenden Anwendung.