Umgang mit Geschlechts- und Namensänderungen am Arbeitsplatz
Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern zu lassen. Das hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und Personalabteilungen.
Dr. Marc Spielberger, Partner bei ALTENBURG, und Theresa Hess, Associate bei ALTENBURG, erläutern bei Haufe.de, welche Maßnahmen Personalabteilungen ergreifen müssen, um das Selbstbestimmungsgesetz rechtskonform umzusetzen, dazu gehören u.a. der Umgang mit der Änderung in arbeitsrechtlichen Dokumenten, die Handhabung von Arbeitskleidung sowie die Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Wahlvorgaben und Quotensysteme im Unternehmen.