Kein höheres Gehalt aufgrund besseren Verhandlungsgeschicks: Die Auswirkungen des BAG-Urteils vom 16.02.2023 zur Entgeltgleichheit für die Praxis
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21) entschieden, dass eine Frau einen Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihr männlicher Kollege hat, wenn beide gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Die arbeitgebende Person kann die unterschiedliche Bezahlung nicht damit rechtfertigen, der Mann habe „besser verhandelt.“
ALTENBURG-Rechtsanwältinnen Miriam Schwartzer und Dr. Luise Brunk haben in der aktuellen Ausgabe der ArbRAktuell 8/2023 einen Leitfaden erstellt, worauf Arbeitgebende jetzt zu achten haben. Eingegangen wird auf den Fall und die Entscheidung des BAG, die Folgen für die Praxis und die Konsequenzen bei Verstoß. Weiterhin werden Tipps und Lösungsansätze für die Praxis gegeben.