Lohnerhöhung statt Kürzung: Vergütungsansprüche eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf die ihm übertragene Position und Eingruppierung, wenn es unstreitig die für diese Position erforderlichen Qualifikationen erfüllt und die Auswahl nichts mit dem Betriebsratsamt zu tun hatte. Jedenfalls in dieser Fallkonstellation gibt es keine Diskrepanz zur Rechtsprechung des BGH vom 10.1.2023.
ALTENBURG-Partner Dr. Marc Spielberger erläutert in der aktuellen NZA-RR (NZA-RR 2024, 109) Hintergründe und Entscheidung des Arbeitsgerichts Hannover (Urt. v. 17.10.2023 – 12 Ca 272/23) in Bezug auf ein seit 2006 freigestelltes Betriebsratsmitglied mit Anspruch auf Vergütung EG 18, nachdem seine Vergütung durch den Arbeitgeber mit Berufung auf das BGH-Urteil vom 10.1.2023 auf EG 11 gekürzt worden war, und gibt Empfehlungen für die arbeitsrechtliche Praxis im Unternehmen.