Telefonische Krankschreibung und andere E-Health Anwendungen: Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Unternehmenspraxis
Am 23. Juni 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Regelung zur telefonischen Krankschreibung verabschiedet. Die entsprechende Sonderregelung aus der Corona-Pandemie findet damit künftig dauerhaft Anwendung. Die telefonische Krankschreibung fügt sich in eine Reihe von zuletzt eingeführten E-Health-Anwendungen ein, die die bürokratischen Strukturen des deutschen Gesundheitssystems aufweichen, modernisieren und flexibilisieren. So setzte der Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits die Möglichkeiten der Videosprechstunde und der elektronischen Krankschreibung um.
Dr. Luise Brunk und Marie Mickeleit, Rechtsanwältinnen bei ALTENBURG, erläutern in der aktuellen Ausgabe der ARP Arbeitsschutz in Recht und Praxis (9/2023, 258ff), wie die Anwendung dieser telemedizinischen Leistungen die arbeitsrechtliche Unternehmenspraxis beeinflussen.