Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland: Die territoriale Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts gem. § 106 GewO
Können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer an einen Arbeitsort im Ausland versetzen?
Lange Zeit bestand in dieser Frage Rechtsunsicherheit. Nun hat sich das BAG am 30.11.2022 (Urteil vom 30.11.2022 – 5 AZR 336/21) in einer wegweisenden Entscheidung mit der Frage nach der territorialen Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers befasst.
Miriam Schwartzer und Christian Pellenz, Associates bei ALTENBURG, erläutern in der aktuellen Ausgabe von DER BETRIEB (Nr. 19) die Grundlagen der Versetzung und zeigen die Voraussetzungen auf, unter denen eine Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland nach der aktuellen BAG-Entscheidung möglich ist. Abschließend wird ein Blick auf die möglicherweise weitreichenden Auswirkungen der Entscheidung geworfen, die insb. für betriebsbedingte Kündigungen wichtig werden könnten.