Virtual Breakfast Club: Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Neue Spielregeln – was ist jetzt zu beachten?
Ende Juli 2024 hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen, das Auswirkungen auf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern im Unternehmen nach sich zieht. Nach Rechtsunsicherheiten bei der Festsetzung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern erfolgte nun eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften.
In unserem nächsten Virtual Breakfast Club erläutert Dr. Marc Spielberger, Partner im Münchener ALTENBURG-Büro, die Hintergründe der Problematik der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, die Inhalte der Neuregelung und geht u.a. auf folgende Fragen ein:
- Was ist bei bestehenden und künftigen Vergütungssystemen zu beachten?
- Was ist zu tun bei bisher wegen Verstoß gegen das Begünstigungsverbot rechtswidrig gewährter Betriebsratsvergütung?
- Ist eine höhere Vergütung aufgrund einer „hypothetischen Karriere“ noch möglich?
- Sollen beim „fiktiven Beförderungsanspruch“ gem. § 78 BetrVG nun auch betriebsfremde Stellen berücksichtigt werden?
- Welche Fähigkeiten und Kenntnisse dürfen beim „fiktiven Beförderungsanspruch“ gem. § 78 BetrVG nun berücksichtigt werden?
- Wie kann die Wahrung des Ermessens i. R. d. Erfüllung eines „fiktiven Beförderungsanspruchs“ gem. § 78 BetrVG nachgewiesen werden?
Wir laden Sie herzlich ein, am Donnerstag, den 28. November 2024, um 9.00 Uhr an unserem Virtual Breakfast Club Arbeitsrecht teilzunehmen.
Bitte registrieren Sie sich bis zum 25. November 2024 über den Veranstaltungslink.
Die Teilnahme ist kostenfrei.