Abgeleitete Rentnergesellschaften: Risiko Schadensersatzpflicht
Welche Haftungsrisiken hat eine abgeleitete Rentnergesellschaft gegenüber ihren Betriebsrentnern – insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der Renten an den Kaufkraftverlust gemäß § 16 BetrAVG?
Ein zentrales Thema ist die potenzielle Missbrauchsgefahr, wenn eine Rentnergesellschaft ihr operatives Geschäft ohne marktgerechte Gegenleistung auf ein anderes Konzernunternehmen überträgt (abgeleitete Rentnergesellschaft). Das BAG hat hierfür in seiner Entscheidung vom 15.9.2015 (3 AZR 839/13) eine neue Fallgruppe der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB ins Spiel gebracht. Diese ist noch wenig konturiert und stößt auf ein komplexes gewachsenes System der Betriebsrentenanpassung im Konzern.
Dies wirft zahlreiche Fragen auf, denen Dr. Charlotte Beck, Partnerin bei ALTENBURG, im aktuellen Heft 3 der ZFA nachgeht (ZFA 2024, 344ff.).