Digitalisierung und betriebsbedingte Kündigung
Im Zuge des durch die Digitalisierung bedingten technologischen Wandels fallen Arbeitsplätze ganz weg oder es ändern sich Anforderungsprofile, die erfüllt werden müssen, um Tätigkeiten ausüben zu können.
Dr. Axel Schmädicke, Partner der Kanzlei ALTENBURG, erläutert in der aktuellen Ausgabe der NZA (NZA 2023, 1365 ff. „Digitalisierung und dringende betriebliche Erfordernisse“), wann in diesen in der Restrukturierungspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnenden Konstellationen ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Begründung einer Kündigung vorliegt. Schwerpunktmäßig setzt sich der Beitrag damit auseinander, wann sich Anforderungsprofile an Arbeitsplätze infolge der Digitalisierung derart ändern, dass dies zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes führt sowie, ob und welche Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen ggf. zur Vermeidung einer Kündigung angeboten werden müssen. Klargestellt wird auch, dass die Nichtbeachtung eines etwaigen Beteiligungsrechts des Betriebsrats nach § 97 Abs. 2 BetrVG in diesen Konstellationen nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung führt.