Virtuelle Aktienoptionspläne im Licht der aktuellen Rechtsprechung

17.10.2025

Virtuelle Beteiligungsprogramme bieten Arbeitgebern eine Möglichkeit, Mitarbeitende auf direktem Wege am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen 📈. Im Regelfall werden solche Programme durch virtuelle Aktienoptionspläne (Virtual Stock Option Plans – VSOPs) verwirklicht.
Insbesondere aus der Start-up Welt sind VSOPs nicht mehr wegzudenken  – sie motivieren und binden Mitarbeitende durch eine Beteiligung am Unternehmenserfolg. Allerdings hat das BAG in mehreren Entscheidungen aus März 2025 die Maßgaben für die Gestaltung von VSOPs verschärft. Was ist nun bei der Einführung und Gestaltung dieser Programme nach der neuen Rechtsprechung zu berücksichtigen?
Dr. Charlotte Beck und Sophia Hartmann von ALTENBURG analysieren in ihrem aktuellen Beitrag im Arbeits-Rechtsberater – ArbRB 10/2025 die Entscheidungen des BAG vom März 2025 und zeigen auf, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.